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Das Wahlamt hat am 7. Oktober 2026 rund drei Stunden lang die privaten Wohnanschriften aller Kandidierenden zur Migrationsbeiratswahl veröffentlicht — auch die unserer Liste. Wir haben uns mit einem ausführlichen Schreiben an das Kreisverwaltungsreferat gewandt. Und wir treten weiter an.

12. Oktober 2026 Erklärung

Erklärung der Wählergruppe ABI zur Veröffentlichung privater Wohnanschriften der Kandidierenden durch das Wahlamt

Am 7. Oktober 2026 hat das Wahlamt der Landeshauptstadt München die zugelassenen Wahlvorschläge zur Migrationsbeiratswahl bekannt gemacht – und dabei rund drei Stunden lang die privaten Wohnanschriften aller Kandidierenden im Internet veröffentlicht, auch die unserer 40 Kandidatinnen und Kandidaten und unserer drei Ersatzleute. Die Wahlordnung für den Migrationsbeirat verbietet das seit 2022 ausdrücklich. Das Wahlamt hat den Fehler eingeräumt und sich entschuldigt. Das respektieren wir. Aber eine Entschuldigung macht eine Adressliste nicht ungeschehen, die heruntergeladen und – wie die Süddeutsche Zeitung berichtet – bereits in einer Chatgruppe weitergeleitet wurde.

Mehrere Kandidierende unserer Liste hatten ihre Anschrift aus Sicherheitsgründen sperren lassen. Für sie wiegt der Vorfall besonders schwer. Wir haben ihnen zugesagt, sie nicht allein zu lassen – und wir halten das.

Deshalb haben wir uns am 12. Oktober 2026 mit einem ausführlichen Schreiben an das Kreisverwaltungsreferat gewandt, nachrichtlich an die Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt und an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Wir fordern:

Die Rechte der einzelnen Kandidierenden – Auskunft, Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht, Schadensersatz – bleiben vorbehalten.

Wir unterstellen niemandem böse Absicht. Aber wir erwarten eine Antwort auf die Frage, warum bei der Kommunalwahl im März keine Anschriften veröffentlicht wurden – und bei der Migrationsbeiratswahl eine Vorlage im Einsatz war, die genau das tat. Kandidierende mit internationaler Biografie haben Anspruch auf denselben Schutz wie alle anderen.

Eines ändert der Vorfall nicht: Wir treten an. Am 22. November 2026 wird der Migrationsbeirat gewählt. Wer in den letzten zwölf Jahren eingebürgert wurde oder neben dem deutschen einen weiteren Pass besitzt, muss den Eintrag ins Wählerverzeichnis bis zum 6. November 2026 beantragen. Jede Stimme zählt – gerade jetzt.

Kandidierende anderer Listen, die Fragen zu ihren Rechten haben, können sich gern an uns wenden: admin@abi-cs.de.

München, 12. Oktober 2026 · Nima Lirawi für den Wahlvorschlag „Aktiv Bürgerlich International – Die Christsozialen (ABI)", Liste 7

Zum Nachlesen: Wahlordnung für den Migrationsbeirat (§ 16 Abs. 12, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 2: keine Veröffentlichung der Anschrift) · Süddeutsche Zeitung vom 9. Oktober 2026 · Statement des Internationalen Stammtischs
Pressekontakt: Nima Lirawi · 0176 / 10452715 · admin@abi-cs.de
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