Erklärung der Wählergruppe ABI zur Veröffentlichung privater Wohnanschriften der Kandidierenden durch das Wahlamt
Am 7. Oktober 2026 hat das Wahlamt der Landeshauptstadt München die zugelassenen Wahlvorschläge zur Migrationsbeiratswahl bekannt gemacht – und dabei rund drei Stunden lang die privaten Wohnanschriften aller Kandidierenden im Internet veröffentlicht, auch die unserer 40 Kandidatinnen und Kandidaten und unserer drei Ersatzleute. Die Wahlordnung für den Migrationsbeirat verbietet das seit 2022 ausdrücklich. Das Wahlamt hat den Fehler eingeräumt und sich entschuldigt. Das respektieren wir. Aber eine Entschuldigung macht eine Adressliste nicht ungeschehen, die heruntergeladen und – wie die Süddeutsche Zeitung berichtet – bereits in einer Chatgruppe weitergeleitet wurde.
Mehrere Kandidierende unserer Liste hatten ihre Anschrift aus Sicherheitsgründen sperren lassen. Für sie wiegt der Vorfall besonders schwer. Wir haben ihnen zugesagt, sie nicht allein zu lassen – und wir halten das.
Deshalb haben wir uns am 12. Oktober 2026 mit einem ausführlichen Schreiben an das Kreisverwaltungsreferat gewandt, nachrichtlich an die Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt und an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Wir fordern:
- eine individuelle Risikobewertung und konkrete Unterstützung für gefährdete Kandidierende,
- eine feste Ansprechperson für Sicherheitsfragen,
- den Nachweis, dass Kopien aus Suchmaschinen und Archiven entfernt wurden,
- vollständige Auskunft darüber, wie es zu dem Fehler kam und wer auf die Datei zugegriffen hat,
- verbindliche Vorkehrungen, damit Stimmzettel, Wahlbenachrichtigungen und Ergebnisbekanntmachung vor der Freigabe geprüft werden.
Die Rechte der einzelnen Kandidierenden – Auskunft, Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht, Schadensersatz – bleiben vorbehalten.
Wir unterstellen niemandem böse Absicht. Aber wir erwarten eine Antwort auf die Frage, warum bei der Kommunalwahl im März keine Anschriften veröffentlicht wurden – und bei der Migrationsbeiratswahl eine Vorlage im Einsatz war, die genau das tat. Kandidierende mit internationaler Biografie haben Anspruch auf denselben Schutz wie alle anderen.
Eines ändert der Vorfall nicht: Wir treten an. Am 22. November 2026 wird der Migrationsbeirat gewählt. Wer in den letzten zwölf Jahren eingebürgert wurde oder neben dem deutschen einen weiteren Pass besitzt, muss den Eintrag ins Wählerverzeichnis bis zum 6. November 2026 beantragen. Jede Stimme zählt – gerade jetzt.
Kandidierende anderer Listen, die Fragen zu ihren Rechten haben, können sich gern an uns wenden: admin@abi-cs.de.
München, 12. Oktober 2026 · Nima Lirawi für den Wahlvorschlag „Aktiv Bürgerlich International – Die Christsozialen (ABI)", Liste 7
Pressekontakt: Nima Lirawi · 0176 / 10452715 · admin@abi-cs.de