TermineWahltag: Sonntag, 22. November 2026   ◆   Deutsche mit zweitem Pass oder Einbürgerung in den letzten zwölf Jahren stehen nicht automatisch im Wählerverzeichnis — Eintrag bis 6. November 2026 beantragen   ◆   Alles zur Wahl →

Viele Wahlberechtigte wissen nicht, dass es diese Wahl gibt. Deshalb hier das Wichtigste in Kürze — und der eine Punkt, an dem die meisten Stimmen verloren gehen.

Wenn Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind, lesen Sie diesen Absatz. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und zusätzlich einen ausländischen Pass hat oder innerhalb der letzten zwölf Jahre eingebürgert wurde, darf wählen — steht aber nicht automatisch im Wählerverzeichnis. Der Eintrag muss beantragt werden, und zwar bis 6. November 2026. Ohne diesen Antrag bekommen Sie keine Wahlunterlagen.

Wer wählen darf

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag, dem 22. November 2026,

Deutsche Staatsangehörige sind wahlberechtigt, wenn sie zusätzlich einen ausländischen Pass besitzen oder in den letzten zwölf Jahren eingebürgert wurden — mit dem oben beschriebenen Antrag bis zum 6. November 2026.

Was gewählt wird

Gewählt werden 40 Mitglieder des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München. Der Beirat vertritt die Interessen der Münchnerinnen und Münchner mit internationaler Biografie gegenüber Stadtrat und Stadtverwaltung, nimmt zu städtischen Vorhaben Stellung und bringt eigene Anliegen ein.

Termine

DatumWas passiert
22. Mai 2026Stichtag: Ab hier muss der Hauptwohnsitz in München bestehen
25. September 2026, 12:00 UhrEnde der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge beim Kreisverwaltungsreferat
6. November 2026Letzter Tag für den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis (deutsche Staatsangehörige)
22. November 2026Wahltag

Warum diese Wahl wichtig ist

Bei der vergangenen Migrationsbeiratswahl haben rund 12.500 Menschen abgestimmt; die Wahlbeteiligung lag bei etwa drei Prozent. Ein Gremium, das für einen großen Teil dieser Stadt sprechen soll, braucht mehr Rückhalt. Jede Stimme wiegt hier ungewöhnlich schwer — auch Ihre.

Amtliche Auskünfte. Verbindliche Informationen zu Wahlrecht, Wählerverzeichnis und Wahlunterlagen erteilt das Wahlamt im Kreisverwaltungsreferat: wahlamt.kvr@muenchen.de, Telefon 089 233-96233. Alle amtlichen Angaben finden Sie unter stadt.muenchen.de ↗