Viele Wahlberechtigte wissen nicht, dass es diese Wahl gibt. Deshalb hier das Wichtigste in Kürze — und der eine Punkt, an dem die meisten Stimmen verloren gehen.
Wer wählen darf
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag, dem 22. November 2026,
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- seit mindestens sechs Monaten — also seit dem 22. Mai 2026 — in München wohnt, und
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.
Deutsche Staatsangehörige sind wahlberechtigt, wenn sie zusätzlich einen ausländischen Pass besitzen oder in den letzten zwölf Jahren eingebürgert wurden — mit dem oben beschriebenen Antrag bis zum 6. November 2026.
Was gewählt wird
Gewählt werden 40 Mitglieder des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München. Der Beirat vertritt die Interessen der Münchnerinnen und Münchner mit internationaler Biografie gegenüber Stadtrat und Stadtverwaltung, nimmt zu städtischen Vorhaben Stellung und bringt eigene Anliegen ein.
Termine
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 22. Mai 2026 | Stichtag: Ab hier muss der Hauptwohnsitz in München bestehen |
| 25. September 2026, 12:00 Uhr | Ende der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge beim Kreisverwaltungsreferat |
| 6. November 2026 | Letzter Tag für den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis (deutsche Staatsangehörige) |
| 22. November 2026 | Wahltag |
Warum diese Wahl wichtig ist
Bei der vergangenen Migrationsbeiratswahl haben rund 12.500 Menschen abgestimmt; die Wahlbeteiligung lag bei etwa drei Prozent. Ein Gremium, das für einen großen Teil dieser Stadt sprechen soll, braucht mehr Rückhalt. Jede Stimme wiegt hier ungewöhnlich schwer — auch Ihre.